Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen Weihnachtsmailing 2024

Vereinbarung zwischen der teilnehmenden Kirchengemeinde und dem Auftragnehmer

Inhalt

Präambel

Die nachstehenden Bestimmungen dienen als Leitlinien für die effiziente Durchführung der Projekte.

Der Auftraggeber ist die Kirchengemeinde.

Der Auftragnehmer ist in der Regel der Verwaltungszweckverband, vertreten durch die Fundraisingreferentin bzw. den Fundraisingreferenten.

Bevollmächtigung

  • Der Auftragnehmer ist ermächtigt, im Namen des Auftraggebers Verträge mit Dritten abzuschließen.
  • Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner nach eigenem Ermessen.
  • Der Auftraggeber kann die Bevollmächtigung jederzeit schriftlich widerrufen, ohne Angabe von Gründen.

Verträge mit Dritten

  • Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen Verträge mit Dritten für die Projektdurchführung abschließen.

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer strebt an, die Auftraggeberziele bestmöglich zu verwirklichen.
  • Bei der Vergabe an Dritte werden wirtschaftliche Gesichtspunkte in der Regel berücksichtigt.
  • Die Fundraising-Referentin bzw. der Fundraising-Referent darf Kostenangebote entsprechend der oben genannten Preisliste im Rahmen ihrer/seiner Befugnisse bestätigen bzw. abschließen. Eine wesentliche Überschreitung (mehr als 12 %) bedarf ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers.
  • Sofern möglich, werden Aufträge mengenmäßig gebündelt, um bessere Konditionen zu erzielen.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft über den aktuellen Stand des Auftrags zu erhalten.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Unterlagen und Informationen innerhalb angemessener Frist kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit dies zumutbar ist.

Schadenersatzpflicht des Auftraggebers

  • Eine kostenoptimierte Durchführung des Auftrags ist in der Regel nur möglich, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
  • Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht trägt der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten, sofern diese angemessen und nachvollziehbar sind.

Kündigung

  • Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn der Auftrag abgeschlossen und die Pflichten beider Parteien erfüllt sind.
  • Eine ordentliche Kündigung ist von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen zulässig, z.B. bei schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder aus wichtigem Grund.

Kontakt

Evang. Luth. Landeskirchenstelle
Bischof-Meiser-Straße 16
91522 Ansbach

Tel.: 09 81/9 69 91-142
mailto: reinhard.jungwirth@elkb.de